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Warum Mitglied werden?

Jede Mieterin / jeder Mieter in Schwerin und Umgebung kann Mitglied im Mieterbund Schwerin werden.

Die Mitgliedschaft ist erforderlich, damit man sich vom Mieterverein rechtlich beraten und aktiv unterstützen lassen kann. So schreibt es das Rechtsberatungsgesetz vor.

Außerhalb einer Mitgliedschaft ist eine Beratung – auch gegen Gebühr – nicht zulässig!

Wie wird man Mitglied?

Durch eine schriftliche Beitrittserklärung. Die nötigen Formulare und nähere Informationen zur Mitgliedschaft senden wir Ihnen gern zu. Rufen Sie uns bitte unter 0385/ 714668 an oder schicken Sie uns eine E-Mail an information@mieterbund-schwerin.de. Oder beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft direkt hier online.

Ein Beitrittsformular steht Ihnen als Download hier zur Verfügung. Sie können dieses Formular ausdrucken und uns faxen oder zuschicken.

Achtung! Bei übersendung der Beitrittserklärung sowie der Einzugsermächtigung bitten wir zu beachten, daß wir unbedingt Ihre Unterschriften im Original benötigen!

Was kostet die Mitgliedschaft?

Der Jahresbeitrag beträgt 87 Euro je Haushalt und wird kalenderjährlich im Voraus bezahlt, am besten im bequemen Einzugsverfahren.

Bei Erwerb der Mitgliedschaft sind eine einmalige Aufnahmegebühr von 20 Euro zu zahlen. Der Beitrag wird ermäßigt auf 66 Euro jährlich, und zwar dann, wenn das Mitglied Wohngeld in Höhe von mind. 35 Euro monatlich erhält bzw. ein ALG-2-Bescheid vorliegt. Eine Wohngeldbewilligung bzw. ein ALG-2 Bescheid sind unaufgefordert vorzulegen, da ansonsten der Normalbeitrag zu zahlen ist. Den Beitrag können Sie bequem abbuchen lassen. Eine Einzugsermächtigung finden Sie bei den Beitrittsunterlagen.

Haben Sie den Beitrag für die Mitgliedschaft entrichtet, stehen Ihnen unsere Juristen kostenfrei mit Rat und Tat zur Verfügung, sooft Sie Informationen wünschen oder unsere Hilfe brauchen.

Ab wann hilft der Mietverein?

Mit dem Beitritt können Sie sofort alle Leistungen, Rat und Hilfe des Mietervereins, insbesondere einen Rechtsberatungstermin in Anspruch nehmen. Es gibt keine Wartefrist, auch nicht für laufende Streitigkeiten.

Vorsorge ist aber auch bei Mietproblemen wichtig! Wenn Sie einmal finanzielle Hilfe bei unvermeidbaren Gerichtsprozessen benötigen, wird dies nur möglich sein, wenn das strittige Problem nicht schon beim Beitritt zum Mieterverein besteht. Der Mieterverein unterstützt seine Mitglieder in solidarischer Weise durch einen eigenen Fonds und hat für die Vergabe seiner Zuwendungen eine Richtlinie erarbeitet.

Ortswechsel

Unsere Mitglieder sind zugleich Mitglieder im Deutschen Mieterbund (DMB), der großen bundesweiten Mieterorganisation. Wenn Sie von Schwerin oder Umgebung fortziehen, melden wir Sie auf Wunsch einfach zum zuständigen DMB-Mieterverein Ihres neuen Wohnortes um.

Für den Fall eines Wechsels in eine Mitgliedschaft beim Mieterverein Schwerin entfällt die obligatorische Aufnahmegebühr in Höhe von 20,00 Euro. Sie setzen praktisch Ihre Mitgliedschaft unkompliziert in unserem Mieterverein fort.